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Wasserrohrbruch bei Frost

 

Wasserrohrbruch bei Frist vermeiden!

Bei starkem Frost und anschließendem Tauwetter häufen sich die Feuerwehr-Einsätze mit dem Einsatzstichwort „Wasser im Gebäude“. Grund dafür sind oft Wasserleitungen, die bei Minusgraden geplatzt sind. Wie Sie den Schaden verhindern können und was Sie machen können, wenn´s passiert ist, erklären wir Ihnen hier.

Welche Rohrleitungen im Haus sind bei Frost betroffen?

Generell gilt: Solange Wasser in Bewegung ist, kann es nicht so einfach einfrieren.

  • Kaltwasserleitungen: Besonders gefährdet sind Kaltwasserleitungen, da in diesen das Wasser nachts meist nicht fließt.
  • Warmwasserleitungen: In Warmwasserleitungen in Verbindung mit einer Zirkulationsleitung wird das Wasser stets im Fluss gehalten.
  • Heizungsrohre: Bei Heizungsrohren ist darauf zu achten, dass die Thermostatventile nicht auf "0" sondern auf "0,5" oder auf dem Frostzeichen stehen. Dadurch wird bei plus 6 Grad Celsius das Ventil leicht geöffnet und das Wasser fließt wieder. Achtung: Das Thermostatventil misst nur die Temperatur an der Stelle, an der es sitzt! Sollte die Temperatur an einem anderen Punkt der Leitung kälter sein, kann diese dort einfrieren.
  • Abwasserrohre: Abwasserrohre frieren in der Regel nicht ein, da sie entweder leer sind, oder das Wasser fließt.

Warum kommt es manchmal erst nach der Frostpahse zum Wasseraustritt?

Solange das Wasser noch gefroren ist, kann es nicht hinaus fließen. Die Risse sind quasi zunächst durch das Eis verschlossen. Erst wenn es wieder taut, fließt das Wasser aus der Bruchstelle. Dadurch werden die Stellen oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist und schon ein Wasserschaden entstanden ist.

Wie kann ich richtig vorbeugen?

  • Wasserleitungen, die im Winter nicht benötigt werden, abstellen und entleeren.
  • Wenn die Leitungen im Winter benötigt werden (z.B. durch eine Garage verlaufen), ein Heizband darum legen und dämmen. Eine Dämmung alleine ist nicht immer ausreichend. Achtung: Fachleute einbinden.
  • Wasser stets im Fluss halten (schwierig bei Kaltwasserleitungen).
  • Niemals die Heizungsanlage mit Frostschutz füllen! Dies kann Armaturen, Dichtungen oder gar den Heizkessel zerstören. Oft auch erst nach einigen Jahren.

Was tun bei gefrorenen Leitungen? 

  • Stellen Sie die Wassserzufuhr bei eingefrorenen Leitungen ab und tauen Sie die Leitungen vorsichtig auf.
  • Verwenden Sie zum Auftauen nur heißes Wasser oder heiße Tücher!
  • Bei der Verwendung von Infrarotstrahlern, Heißluftgeräten oder Feuer durch Kerzen, Lötlampen oder Schweißbrennern kann es zu Brandschäden kommen. Kommt es zu einem Feuer, alarmieren Sie Ihre Feuerwehr.
  • Benachrichtigen Sie eine Fachfirma. Fachkundige Handwerker sind mit den Problemen rund um eingefrorene Wasserleitungen betraut und verhindern so umfangreicher Schäden.

Was tun, wenn die Leitung bereits geplatzt ist und Wasser austritt? 

  • Stellen Sie - sofern möglich und Sie sich damit auskennen - die betroffenen Leitungen ab.
  • Benachrichtigen Sie ggf. die anderen Bewohner/innen im Haus.
  • Verständigen Sie einen Fachmann.
  • Räumen Sie vom Wasser gefährdete Gegenstände beiseite.

Wann alarmieren Sie die Feuerwehr? 

  • Wenn Sie das Wasser nicht gestoppt bekommen.
  • Wenn der Wasseraustritt schon enorm war (d.h. Sie dem Wasser in der Wohnung nicht mit eigenen Mitteln wie Putzlappen, kleine Tauchpumpe etc. zurechtkommen).
  • Wenn die Gefahr besteht, dass der (Wasser-)Schaden noch größer wird.
  • Wenn Sie einen Wasseraustritt in einem unbewohnten Gebäude oder in einer anderen Wohnung entdecken oder vermuten und dort niemand erreichbar ist.

Was macht die Feuerwehr? 

  • Sofern die Wasserzufuhr nicht im Haus abgestellt werden kann, kann die Feuerwehr ggf. die Wasserleitung zum Haus abschiebern/absperren.
  • Die Feuerwehr hilft bei großen Überschwemmungen, die Räume mit Schmutzwasserpumpen vom größten Wassereinfall zu befreien, um Schaden abzuwenden.
  • Die Feuerwehr kann auch einschätzen, ob das Haus aufgrund des Wassereinfalls stromlos geschaltet werden muss (Energieversorger) oder ob in besonders schlimmen Fällen ein Baustatiker zu Rate gezogen werden muss.
  • Sofern Gefahr in Verzug ist, kann die Feuerwehr auch eine Tür öffnen, um zu einer Schadenstelle vorzudringen. In solchen Fällen wird auch die Polizei eingebunden.
  • Die Feuerwehr darf nicht tätig werden, wenn das ohne Zeitverzug / Schaden auch eine Fachfirma erledigen kann. Sie wird ebenfalls nicht tätig, wenn nur eine geringfügige Überschwemmung (z.B. Spül-/Waschmaschinenschlauch abgegangen) vorliegt, die jeder selbst mit Putzlappen etc. entfernen kann. Auch für eine professionelle Trocknung von Räumen müssen Sie eine Fachfirma beauftragen.

Im Zweifel und Notfall rufen Sie bitte umgehend den Notruf 112 an.

Wir kommen nicht nur, wenn's brennt!